Späte Beichte
© Ulla Leber

  Kriminalbeamte Horst M. war seit zwei Jahren pensioniert. Ganz langsam hatte er sich an das Ruhestand Dasein gewöhnt, sah nicht mehr in jeder dubiosen Gestalt einen potentiellen Täter, versuchte nicht, bei jedem Mord, den er in der Zeitung las, gedanklich an den Ermittlungen teilzunehmen.
„Ich habe Lust auf frische Brötchen“,
hatte seine Frau an diesem Morgen die indirekte Bitte an ihn gerichtet, doch zum Bäcker zu gehen und knusprige Semmeln zum Frühstück einzukaufen.


Just an diesem Morgen hatte auch der wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilte Otto B, der nach nur vier abgesessenen Jahren wegen guter Führung entlassen worden war, Lust auf Gebäck zum Frühstück.
Kommissar Horst  M. hatte seinerzeit den Fall bearbeitet und war überrascht, als er an diesem frühen Morgen Otto B., den er eigentlich noch im Gefängnis wähnte, begegnete. Offensichtlich gut gelaunt biss der in ein Hörnchen und wünschte dem ehemaligen Ermittler einen wunderschönen und erfolgreichen Tag.


Der Beamte im Ruhestand erinnerte sich noch gut an den „Mord“, wie er die Körperverletzung mit Todesfolge in seinen Gedanken nannte und ließ auf dem Heimweg die Ereignisse des Falles noch einmal in seinem Gedächtnis aufleben:

Es war am zweiten Juni eines Sommers, in dem es fast jeden Nachmittag gegen 16 Uhr donnerte und Gewitterregen die Straßen überflutete, als die beste Freundin von Sabine B. bei ihm auf der Dienststelle vorstellig wurde, um Sabine als vermisst zu melden.
Sie gab an, an diesem Morgen Sabine, die von ihrem Mann, dem erfolgreichen Geschäftsmann Otto B. getrennt lebte, an dessen Wohnung gegen 9.00 Uhr abgesetzt zu haben, da beide etwas zu klären hätten. 
Sie habe auf  die Freundin gewartet, da diese gesagt habe, das Gespräch dauere nicht lange.  Nach etwa 15 Minuten habe Sabines Mann aus dem Fenster gerufen, er verhandele noch mit seiner Frau, sie solle nicht weiter warten.
Daraufhin sei sie weggefahren, habe aber den ganzen Tag auf einen Anruf von Sabine gehofft, da sie für abends verabredet gewesen wären. Verabredungen nicht einzuhalten, sei nicht deren Art und spurlos zu verschwinden
schon gar nicht.

Zunächst hatte der Kommissar die Sache nicht allzu ernst genommen. Als aber am nächsten Tag die junge Frau immer noch nicht auftauchte, ließ er Otto B. vorladen, um zu klären, wohin Sabine B. verschwunden war, denn an ein Verbrechen dachte er immer noch nicht. Der Vorgeladene erklärte mit unschuldigem Blick, er habe mit seiner Frau ein klärendes Gespräch geführt und diese sei anschließend  nach Frankfurt gefahren, um einige Besorgungen zu machen, mehr wisse er leider auch nicht und er mache sich große Sorgen.
Die Tage vergingen, Sabine B. tauchte nicht wieder auf. Sie war seit jenem heißen Junitag spurlos verschwunden.

Im Fadenkreuz der Verdächtigen blieb nach eingeleiteten Ermittlungen einzig und allein der Ehemann Otto B. übrig, der aber jede Schuld oder Mitschuld an dem mysteriösen Verschwinden der jungen Frau weit von sich wies.
"Ich habe Sabine doch so geliebt, auch noch, nachdem wir uns getrennt hatten!", beteuerte er immer wieder. „Sie war mein Ein und Alles!“

Für den Ermittler und seine Kollegen war mittlerweile klar, dass ein Verbrechen vorlag und dass nur der Ehemann als Täter in Frage komme. Die Spurensuche im Haus des Otto B. aber blieb erfolglos. Keine Hinweise, keine Blutspuren, nichts!
Immer wieder in den folgenden heißen und regnerischen Wochen wurde Otto B. vernommen, und  oft musste der Kriminalbeamte an sich halten, um gegen den Verdächtigen, dem er kein Wort  glaubte, nicht tätlich zu werden.
"Ich habe sie doch so geliebt, Herr Kommissar"!
Das war der stereotype Kommentar des  Ehemannes.
Es gab keine Leiche, es gab nicht genügend Verdachtsmomente, um Otto B. in Haft zu nehmen. Die Ermittlungen verliefen im Sande.


Der Herbst kam, und Anfang November lichtete sich endlich das Dunkel um das Verschwinden von Sabine B., aber die Wahrheit blieb weiter im Verborgenen.
Der Geschäftsmann und Ehemann Otto B. war zur Beichte bereit.
"Wir haben uns gestritten. Ich habe sie um den Hals gefasst und geschüttelt. Dabei muss ich ihr das Zungenbein gebrochen haben. Sie fiel einfach um und war tot. Dann habe ich ihre Freundin weggeschickt und habe meine Sabine in einen Teppich gepackt und im Kofferraum meines Autos verstaut. Ich bin weggefahren, wie von Sinnen,  bis in den Spessart. Dort habe ich sie in einer Böschung abgelegt, mit Reisig abgedeckt und bin wieder nach Hause gefahren, völlig verzweifelt. Ich habe sie doch so geliebt!"

Nach diesem Geständnis führte Otto B. die Polizei zur Stelle, wo er die Tote abgelegt hatte, ganz in der Nähe, wo einst das legendäre "Wirtshaus im Spessart" gestanden hatte.  Das feucht-heiße Wetter des vergangenen Sommers und das Wild hatten für ihn gute Arbeit geleistet und von der Leiche nur noch einige Knochen und die Zähne  übrig gelassen. Für den Gerichtsmediziner nicht genug, um die genaue Todesursache festzustellen, für Otto B. aber genau der richtige Zeitpunkt zur Beichte.

Für den Kommissar, der glaubte ein kurzes triumphierendes Aufblitzen im Gesicht des Mannes gesehen zu haben, war klar, dass er gewusst haben musste, dass hier nichts mehr festzustellen war.
Obwohl es ein warmer Herbsttag war, fröstelte es ihn, während die Spurensicherung die Überreste der Toten einsammelte.
Otto B. wurde vom Gericht nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt
„Ich habe sie doch so geliebt“, war auch dort seine Aussage.

„Du hast aber lange für die Brötchen gebraucht“, wurde der Pensionär zu Hause empfangen. „Hast Du jemand getroffen? „
„Nein“, war die kurze Antwort. „Wen soll ich schon treffen?“

Jede Ähnlichkeit mit lebenden oder toten Personen wären rein zufällig und nicht gewollt.

 

 

 

 

 


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